Beratung nach dem SBGG
Die SBGG Beratung richtet sich an diejenigen, die eine Erklärung zur Änderung des Geschlechtseintrages und des Namens im Rahmen des „Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag und zur Änderung weiterer Vorschriften“ (kurz: SBGG oder Selbstbestimmungsgesetz) abgeben wollen. Das Gesetz sieht vor, dass Erklärende, d.h. Minderjährige ab 14 Jahren und/oder gesetzliche Vertreter*innen, beraten sein müssen. Dafür bieten wir eine spezielle Beratung an. Hier könnt ihr all eure Fragen rund um den Vorgang der Änderung stellen – sowohl bürokratische als auch emotionale/psychosoziale Fragen.