Fakten zu gemischtgeschlechtlicher Unterbringung.
Jugendverbände und andere Vereine organisieren regelmäßig Jugendfreizeiten, Internationale Jugendbegegnungen oder Sommercamps. Leider finden sich in den Ausschreibungen selten Informationen über die Art der Unterbringung und oftmals bedeutet dies, dass die Unterbringung getrennt geschlechtlich erfolgt und von zwei binären Geschlechter, Jungen und Mädchen, ausgegangen wird. Für junge Queers kann das problematisch und ein Grund sein, sich lieber nicht anzumelden. Nachzufragen, wie die Unterbringung erfolgt, kommt einem (indirekten) Outing gleich, was berechtigterweise nicht jede Person kann oder möchte. Wir hören von den Anbietern von Jugendreisen häufig, dass eine nach binären Geschlechtern getrennte Unterbringung rechtlich verpflichtend sei. Aber stimmt das überhaupt?
Gemeinsam mit der Fachstelle Jugendreisen des Deutschen Bundesjugendrings (DBJR) und der Fachstelle Queere Jugendarbeit des Hessischen Jugendrings (HJR) haben wir eine Handreichung erarbeitet. Die Handreichung soll genau diese und weitere Fragen rund um eine queersensible Unterbringung im Rahmen von Jugendreisen beantworten und mit Fehlannahmen aufräumen.
Wir hoffen, dass diese Handreichung Jugendverbände und andere Träger, die ihre Jugendreisen queersensibler gestalten möchten, die rechtliche Sicherheit gibt, künftig auf Jugendreisen eine gemischtgeschlechtliche Unterbringung als Option standardmäßig anzubieten. Das würde es jungen Queers erleichtern ihre Angebote wahrzunehmen.
Ich bedanke mich herzlich bei Shari Kohlmeyer, Lars Reisner (beide DBJR) und Laura Seyfang (HJR) für die fruchtbare Zusammenarbeit.
Mehr Infos zur Arbeit der Fachstelle Jugendreisen des DBJR findet ihr hier: https://www.dbjr.de/themen/jugendreisen
Mehr Infos zur Arbeit der Fachstelle Queere JUgendarbeit des HJR findet ihr hier: https://www.queere-jugendarbeit.de/
Die Handreichung könnt ihr hier runterladen: